Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reitschule Gut Waldsee und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden.
Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch die Reitschule Gut Waldsee Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien können zusätzlich noch besondere Kurse gebucht werden. An Feiertagen ist der Unterricht wie Sonntags, es finden keine Longen statt.
Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine Kinderlongenstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle melden soll.Auch das Absatteln und Trockenführen gehört nach den Stunden dazu und ist von dem Reiter durchzuführen.
Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe (max. 8 Reiter) obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen.
Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.
Die Reitkarten müssen jeweils vor der Buchung einer neuen Stunde bezahlt werden, falls die 10 Einheiten abgeritten sind. Reitkarten sind nicht auf andere übertragbar. Sie können nicht rückerstattet werden. Werden sie innerhalb von 3 Monaten abgeritten, verfallen sie. Ausser es besteht ein wichtiger Grund(Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.) dann können sie individuell verlängert werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.
Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.
Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch die Reitschule Gut Waldsee und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen.
Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter (Reitschule Gut Waldsee), seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Reitschule Gut Waldsee haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.